Unsere Mindestmietdauer beträgt ein Monat mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. (Kündigung soll schriftlich erfolgen).
Die Abrechnung der Miete erfolgt monatlich per Lastschrift von Ihrem Konto.
Die Kaution beträgt eine Monatsmiete.
Mieter brauchen eine eigene Versicherung für die eingelagerten Gegenstände.
Nachfolgende Güter dürfen nicht gelagert werden:
Feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende oder überhaupt solche Güter, welche Nachteile für das Lager und/oder für andere Lagergüter und/oder für Personen befürchten lassen;
Güter, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
Güter, die - wie etwa Lebensmittel - geeignet sind, Ungeziefer anzulocken;
Lebende Tiere und lebende Pflanzen.
Güter, die gesetzlich verboten sind. (LSD, Amfeta, Hash usw.)
Alte Reifen.
Wichtiges:
Polizei, Zollbeamten, etc. haben jederzeit Zugang zu dem Lager, vorausgesetzt, sie haben die erforderlichen Dokumente.
Es ist verboten, die Lagerhalle anders zu gebrauchen als es ihre vorsieht.
Eltern/ Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.